Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt - vom Opfer zum Täter gemacht

Man will ihn mundtot machen...

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Hermatt ist Opfer juristischer Willkür, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Weil er sich dagegen wehrte, sich beim Altpräsidenten des Amtsgerichts München, Gerhard Zierl, persönlich beschwerte, begann dieser mit der Jagd gegen Hermatt.  Plötzlich soll er anonyme Strafanzeigen erstellt haben gegen Zierl, Andreas Reiner und Franz Rohrer.

Am 27.05.2008 kam es zu einer Hausdurchsuchung, bei der der ehemalige Staatsanwalt Florian Amslinger nebst einem Polizisten namens Feiner alleine in der Wohnung Hermatt’s verweilten. Den von Hermatt hinzu gerufenen Bekannten hat man einfach weggeschickt mit der Bitte, er solle positiv auf Hermatt einwirken, es künftig zu unterlassen, sich zu wehren und Entscheidungen der Justiz anzufechten.

Seit dieser Hausdurchsuchung fehlen Bargeld, Schlüsselbund und andere Gegenstände aus der Wohnung. Hiervon gibt es eine Videoaufzeichnung. Hermatt erstattete Strafanzeige gegen unbekannt, wies auf die Aufzeichnung hin und nannte die Personen, die alleine in der Wohnung verweilten. Ohne jemals gegen die Tatverdächtigen zu ermitteln hat die STA München I sofort ein Ermittlungsverfahren gegen Hermatt eingeleitet, wegen angeblich falscher Verdächtigung und Beleidigung. Über dieses Strafverfahren wurde Hermatt mit fadenscheinigen Haftbefehlen im Mai 2011 solange seiner Freiheit beraubt, bis seine Wohnung in der Maxvorstadt geräumt wurde und alle Wertgegenstände gestohlen waren (Diebstahlliste).

Im selben Verfahren ließ man ihn in Frankreich am 25.04.2014 festnehmen und beraubte ihn elf Monate und zwei Wochen seiner Freiheit, bis die nächste Wohnung gänzlich leer geräumt war. Man stützte beide Haftbefehle auf angebliche Fluchtgefahr und gab an, man wisse nicht, wo er aufhältig sei. Davor hat man ihn über Monate observiert und in seiner dortigen Wohnung festgenommen.

Mit der Zivilklage verlangt Hermatt Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Der Tatvorwurf, anonyme Strafanzeigen erstellt zu haben, wurde schon vor Jahren fallen gelassen.

Mit dem Kammervorsitzenden Frank Tholl kam es in einem vorangegangenen Amtshaftungsprozess zum Eklat, weil dieser in der Hauptverhandlung die damalige Klage aus dem Jahr 2006 für begründet erklärte und feststellte, daß zur Frage, ob durch die Amtspflichtverletzung ein gesundheitlicher Schaden eingetreten ist, kein Sachverständiger mehr gehört werden braucht.

Im Urteil von 2011 hieß es dann andersrum: Hermatt hätte eine Beweisvereitelung begangen indem er die Untersuchung bei einem Sachverständigen zu dieser Frage abgelehnt habe. Dadurch konnte man den Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall ablehnen. Tatsächlich war sogar der Vorschuß für den Sachverständigen korrekt eingezahlt worden. Eine Beweisvereitelung lag also nie vor. Gegen Tholl wurde Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB erstattet und er wurde in hiesigem Verfahren gem. § 42 ZPO wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Urplötzlich erließ er einen Beschluß, daß Hermatt auf seine Prozessfähigkeit hin überprüft werden soll. Ohne ihn jemals persönlich vor der vollbesetzen Kammer angehört zu haben, erließ man jenen Beschluß und beauftragte damit Dr. Thomas Schwarz. Ohne Hermatt jemals telefonisch oder persönlich gesprochen zu haben, erstellte dieser Dr. Schwarz unter dem 07.01.2014 ein 187-seitiges Gutachten. Darin kam er zum Ergebnis, daß Hermatt in allen Amtshaftungsprozessen prozessunfähig sei, ferner in den Prozessen, deren Ausgang in den jahrelangen Räumungsprozessen von Franz Rohrer Immobilien liege und überdies bis 1999 zurück schuldunfähig wäre.

Mittlerweile ist dieser Dr. Thomas Schwarz selbst Gejagter der Bayerischen Justiz geworden und verweilte erst im März 2015 selbst für einige Wochen in der JVA-Stadelheim, bis er gegen eine Kaution von 70.000 Euro freigelassen wurde. Er steht im dringenden Tatverdacht eine Ex-Staatsanwältin zu Sado-Maso-Sexspielchen gezwungen zu haben.

Hermatt hat mehrere Gegengutachten erstellen lassen, die seine Prozessfähigkeit vollumfänglich bestätigen. Auch in dem Strafverfahren wurde ein Sachverständiger angehört, der zur Überzeugung kam, daß die Prozessfähigkeit vollends gegeben ist.

Hermatt hat erneut den Vorsitzenden Tholl wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie anderen Beschlüssen von Oberlandesgerichten entnehmbar ist, ist ein solches Gesuch dann begründet, wenn es die Kammer unterlassen hat den Kläger persönlich vor Erlass ihres Beschlußes angehört zu haben. Hier scheint die Willkür kein Ende zu finden. Tholl hat teilweise selbst die Ablehnungsgesuche zurückgewiesen und verhandelt.

In dem nun anberaumten Termin am 11.11.2015, um 10.30 Uhr, soll jetzt das Verabsäumte nachgeholt werden und Hermatt erstmals vor der Kammer angehört werden.

Um Dr. Thomas Schwarz zu schützen, hat man kurzerhand einen anderen Sachverständigen namens Dr. Thomas Dietzfelbinger bestellt, damit er sich hier nicht erklären muß, wie er so ein dickes Gutachten über einen Menschen erstellen konnte, den er nie exploriert, geschweige gesprochen hat. Dies alles wohlgemerkt auf Kosten der Steuerzahler!

Hermatt hat die Richter Frank Tholl und Susanne Kern wegen Befangeheit abgelehnt. Ferner den Gutachter Dr. Dietzfelbinger, da sich merkwürdige Einträge im Internet finden, die seine Fachkompetenz erheblich in Zweifel ziehen.

(Fortsetzung folgt zeitnah)

Wir sind bemüht den Gesamtfall zeitnah aufzubereiten und zum Lesen zur Verfügung zu stellen.